Grundstücke zum Kauf in Salzburg-Altstadt


Passende Immobilien in der Umgebung von Salzburg-Altstadt:

Top Premium Neu Leopoldskron-Moos: Schönes Grundstück mit Altbestand!
€ 980.000,00
681 m2
Kaufpreis
5020 Salzburg
Immobilientyp: Grundstück
In einer schönen und zentralen Lage im Salzburger Stadtteil Leopoldskron-Moos, in der Moosstraße auf Höhe der Firmianstraße, befindet sich dieses ansprechende Grundstück mit Altbestand. Die südwestliche Ausrichtung des Grundstücks garantiert
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eine optimale Besonnung und erholsame Stunden. Die meisten Dinge des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe - Bäcker, Nahversorger, Ärzte, Physiotherapeuten, Kindergärten und Schulen. Die nächste O-Bushaltestelle ist nur wenige Schritte entfernt.  Das schöne, rund 681 m² große Grundstück bietet ausreichend  Platz, um ein großzügiges Einfamilienhaus zu errichten. Die vorgegebene GFZ von 0,7 ermöglicht ca. 360 m² oberirdische Wohnfläche. Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt
Top Premium Neu Entwicklungspotenzial: Baugrundstück in Salzburg
1/2
€ 1.071.200,00
824 m2
Kaufpreis
5020 Salzburg
Immobilientyp: Grundstück
Baugrundstück Salzburg Liefering824 QuadratmeterGFZ 0,6GRZ 0,35
Top Premium Neu Bestlage Salzburg Süd
1/3
Quelle: immo.sn.at
€ 4.500.000,00
1 200 m2
Kaufpreis
5020 Salzburg
Immobilientyp: Grundstück
Herzlich Willkommen bei der einmaligen Gelegenheit, ein Eigenheim in Salzburg, nämlich in 5020 Salzburg Süd Bestlage, zu erwerben. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.200m² und hat einen sehr guten Grundstücksschnitt. Machen Sie sich nicht
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nur auf den Weg, sondern auch auf den Weg in Ihr neues Zuhause. Dieses Grundstück ist einzigartig und bietet Ihnen alles, was Sie sich wünschen und brauchen. Sie haben die Möglichkeit, auf diesem Grundstück ein Haus nach Ihren Wünschen zu bauen und Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit und investieren Sie in Ihre Zukunft. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihres Traumes vom Eigenheim in Salzburg.
Top Premium Neu Aigen - Baugrundstück in absoluter Ruhelage!
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€ 2.750.000,00
1 092 m2
Kaufpreis
5026 Salzburg
Immobilientyp: Grundstück
In einer absoluten Ruhelage im Salzburger Stadtteil Aigen und nur wenige Schritte von der Salzach entfernt befindet sich dieses traumhafte Grundstück. In einer verkehrsberuhigten Sackgasse gelegen, genießen Sie hier absolute Ruhe und
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Privatsphäre. Entspannen Sie im Garten, ohne von Lärm und Hektik gestört zu werden. Die perfekte südwestliche Ausrichtung des Grundstücks sorgt dafür, dass Sie den ganzen Tag die Sonne genießen können. Die nahe Salzach lädt zu gemütlichen Spaziergängen oder zum unbeschwerten Radfahren ein - entlang des Kais mit Ihrem Fahrrad erreichen Sie die Salzburger Altstadt gemütlich in zehn Minuten. Ohne Auto lassen sich auch die meisten Dinge des täglichen Bedarfs in Aigen erledigen: Bäcker, Nahversorger, Ärzte, Physiotherapeuten, Kindergärten, Schulen und sogar die renommierte Privatklinik Wehrle-Diakonissen liegen fußläufig. Die S-Bahn (Haltestelle in Aigen) sowie die nächste O-Bushaltestelle sind in nur 5 Minuten zu Fuß
Top Premium Neu Grundstück an der Glan
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Quelle: immo.sn.at
€ 1.155.000,00
756 m2
Kaufpreis
5020 Salzburg
Immobilientyp: Grundstück
Die Liegenschaft befindet sich in Salzburg-Liefering (KG Maxglan) in einer ruhigen Sackgasse und ebenfalls direkt am Fuß- und Radweg entlang der Glan. Die direkte Umgebungsbebauung ist geprägt von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, fußläufig
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erreicht man bequem die neue Mitte Lehen, sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Apotheke, etc.). Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut und wurde für eine Neubebauung vorbereitet. Im Jahr 2022 wurde eine Bauplatzerklärung erwirkt, die Baubewilligung wurde mit der Behörde vorbesprochen (Reihenhausprojekt). Zusätzlich zum Reihenhausprojekt hat die Projektentwicklungsgesellschaft ebenfalls einen Entwurf für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern erarbeitet. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt