Die Österreichische Bundesforste AG vergibt in der Fuschlseeregion, in der Gemeinde Faistenau ein Baurechtsgrundstück welches für eine Wohnbaunutzung bestens geeignet ist. Das rund 2.360 m² große Grundstück befindet sich direkt an der ruhigen Seestraße im Ortsteil Vordersee, nahe dem idyllischen Hintersee. Die Erschließung ist durch die östlich angrenzende Seestraße vorgesehen. Der Bauplatz ist als Bauland - Reines Wohngebiet im Flächenwidmungsplan ausgewiesen und mit einer Gesamtgröße von 1.562m² vorgesehen. Für den ggst. Bereich liegt ein Bebauungsplan vor, wodurch die baurechtlichen Vorgaben für den Planungsbereich definiert sind. Im westlichen Bereich befindet sich der Brunnbach, wodurch sich teilweise eine Ausweisung der Gelben Gefahrenzone ergibt. Aufgrund der Nähe zum Hintersee, liegt das ggst. Grundstück im Randbereich des Landschaftsschutzgebietes "Hintersee". Die entsprechenden Infrastrukturversorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Strom) sind vorhanden. Der angegebene Baurechtszins stellt ein Mindestanbot dar. Neben einem jährlichen Baurechtszins fallen Nebenkosten im Zuge des Vertragsabschlusses an. Zudem sind entsprechende Sicherheiten, d.h. Kautionen zu erbringen. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Rahmen Ihrer Anfrage. Die Laufzeit des Baurechtsvertrages beträgt grundsätzlich 99 Jahre. Das Baurecht bzw. das Gebäude ist grundbücherlich belastbar, veräußerbar und kann auch vererbt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Christina Malzer unter christina.malzer@bundesforste.at oder +43 664 780 418 58 gerne zur Verfügung. Hinweis: Die Österreichische Bundesforste AG behaltet sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Bei mehreren Angeboten behält sich die ÖBf AG die Möglichkeit eines Nachbesserungsverfahrens vor. Das Rechtsgeschäft bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG und wird nur vorbehaltlich der Zustimmung der bundesforstlichen Gremien vergeben. Provisionsfrei direkt vom Eigentümer!
Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: | |||
Miete | € | 17000 | |
Umsatzsteuer | € | 0 | |
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Gesamtbetrag | € | 17000 |
Österreichische Bundesforste, Forstbetrieb Flachgau-Tennengau
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