4 Zimmerwohnung im 2 Stock in Micheldorf an der Krems

4563 Micheldorf

€ 239.000,00
Kaufpreis
4.5
Zimmer
78 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
4563 Micheldorf
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Wohnung, Etagenwohnung
Zimmer
4.5
Wohnfläche
78 m2
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
12.01.2023
Online-ID
8254280
Anbieter-ID
4255
Stand vom
14.02.2023
Kauf­preis
€ 239.000,00
Betriebs- / Neben­kos­ten
€ 200,00
Badezimmer
1
Balkon- und Terrassenzahl
1 (8 m2)
Separates WC
1
Garten
Massivbauweise
Heizungsart
Zentralheizung

Große 4 Zimmerwohnung in Micheldorf an der Krems Diese 74 m² Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus im 3. Obergeschoss mit 6 Wohneinheiten leider ohne Lift. Die Hausanlagewurde 1994 errichtet und wird über eine Fernwärmeheizung versorgt. Ein eigener Parkplatz und ein großes Kellerabteil mit Strom, runden dieses Angebot noch ab.Es gibt einen Gemeinschaftsgarten mit Sitzplatz und Grünflächen. Die Raumaufteilung ist wie folgt: - Diele - Küche und Essbereich und toller Ausstattung - Wohnzimmer mit Schwedenofen - 2 Schlafzimmer - Bad mit Badewanne - WC - AR -Balkon Richtung Westen Die gute Infrastruktur wird nur der Vollständigkeit halber erwähnt, sämtliche öffentliche Verkehrsanbindungen wie Bus und Eisenbahn, nur wenige Minuten entfernt. Restaurants, Freizeitmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, sowie Einkaufsmöglichkeiten liegen in dieser zentral gelegenen und trotzdem grünen Wohngegend in einer Nachbarortschaft von Kirchdorf. Zögern sie nicht und nutzen Sie die Chance für diese interessante Immobilie! Für weitere Fragen oder eine Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne unter klaus.daemon@uno-immobilien.at oder 068120448249 zur Verfügung. Explizit weisen wir daraufhin, dass alle Angaben nach bestem Wissen erstellt wurden. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Für Auskünfte u. Angaben die uns von Seiten der Eigentümer und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Vormerkungen, Besichtigungen u. Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ist die gesetzliche Provision zzgl. 20% Ust. zur Zahlung fällig. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir für Angaben und Auskünfte der Eigentümer keine Haftung übernehmen können. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ist die gesetzliche bzw. angeführte Provision zur Zahlung fällig. Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf. Mit freundlichen Grüßen UNO Immobilien in Pasching XUXA Immobilien GmbH Klaus Dämon Xuxa Immobilien GmbH Kirchengasse 1 4061 Pasching Tel.: +43/7229/70533 Fax: +43 7229/70 533-10 Email: klaus.daemon@uno-immobilien.at Internet: www.uno-immobilien.at  Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sämtliche Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Unsere Provisionen betragen für den Fall des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses nach den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie v. 28. Juni 1996 (BGBL. Nr. 297/1996) bei KAUF, VERKAUF ODER TAUSCH von bei einem Wert  Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen  Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird  Unternehmen aller Art  Abgeltungen für Superädifikate bzw. Baurecht, gesamter Baurechtszins  bis € 36.336,42 ......................je 4 %  von € 36.336,49 bis € 48.448,51 ............. € 1.453,46  ab € 48.448,58 .......................je 3 %  bis 30 Jahre ...........................je 3 % ab 30 Jahre ...........................je 2 % jeweils zzgl. 20 % Ust.   MIETVERTRÄGE: Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenrichters. Vermittlungsprovision: Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art VERTRAGSDAUER VERMIETER MIETER  unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 3 Bruttomonatsmietzinse  Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre  bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit 3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 2 Bruttomonatsmietzinse Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse  Frist weniger als 2 Jahre  bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre  bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit 3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 2 Bruttomonatsmietzins Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse Untermietverträge über einzelne Wohnräume, unabhängig von Dauer 1 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentums- wohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist) VERTRAGSDAUER VERMIETER MIETER  unbestimmte Zeit / Frist mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen 1 Bruttomonatsmietzinse  Frist weniger als 2 Jahre  bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen 1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse Die Provision ist fällig, sobald mit den von uns namhaft gemachten Vertragspartnern Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft, zustande gekommen ist. Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges wird ein Inkassoinstitut mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die damit verbundenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten müssen von dem in Zahlungsverzug geratenen Kunden ersetzt werden. Die Kostenverrechnung erfolgt gem. den Richtlinien für Inkassoinstitute, BGBl. 141/96 Wenn Sie Informationen an Dritte weitergeben, haften Sie uns gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes für die mit Ihnen vereinbarte Provision und auch für die Verkäuferprovision. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBL. Nr. 297/1996 in der Fassung vom 28. Juni 1996. §11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz: Alle privaten Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, vom Interesse an den Informationen des Maklers zurückzutreten. Im Falle eines Widerrufs darf von den Informationen des Maklers auf keinen Fall Gebrauch gemacht werden, da dies eine Provisionspflicht auslösen könnte. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie der Verordnung zu. Gerichtsstand ist Traun

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Kirchengasse 1, 4061 Pasching

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